Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
für Dienstleistungen im Bereich Abscheiderkontrollen, Waschanlagen- und Tankfeldreinigung
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von:
- Kontrollen von Öl- und Benzinabscheidern (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich),
- Waschanlagenreinigung,
- SB-Waschanlagenreinigung,
- Tankfeldreinigung.
2. Es handelt sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Gesetzliche Betreiberpflichten, insbesondere nach wasserrechtlichen Vorschriften (z. B. WHG, AwSV), verbleiben ausschließlich beim Auftraggeber.
§3 Leistungsumfang
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Prüf- oder Sanierungsleistungen sind nicht geschuldet.
3. Verdeckte Mängel oder bereits vorhandene Schäden sind nicht Bestandteil der Leistung.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat freien, sicheren und rechtzeitigen Zugang zu den Anlagen zu gewährleisten.
2. Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen sind vollständig bereitzustellen.
3. Besondere Gefahren (z. B. Gefahrstoffe) sind vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen.
4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
§5 Vergütung und Zahlung
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
2. Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig., sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichende Zahlungsfrist ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
4. Vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können berechnet werden.
§6 Vertragslaufzeit bei wiederkehrenden Leistungen
1. Wartungs- und Kontrollverträge werden – sofern nicht anders vereinbart – für 12 Monate geschlossen.
2. Sie verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
4. Keine Haftung besteht für:
- bereits vorhandene Schäden oder Altlasten,
- Boden- oder Grundwasserverunreinigungen, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden,
- Pflichtverletzungen des Auftraggebers.
5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§8 Gewährleistung
1. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
3. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von §7 dieser AGB.
§9 Dokumentation
1. Prüf- oder Reinigungsprotokolle werden nach bestem Wissen erstellt.
2. Eine Garantie für die behördliche Anerkennung oder Genehmigungsfähigkeit wird nicht übernommen.
3. Die Aufbewahrungspflichten verbleiben beim Auftraggeber.
§10 Gerichtsstand und Recht
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
